03.02.2022
Update Homeoffice Pauschale

Die Home-Office Pauschale gilt auch für 2022. Für alle die die Steuererklärung selbst machen, die gehört zur Anlage N!

Und weiterhin Rechnungen sammeln, denn die Pauschale gehört zu den Werbungskosten, die pauschal mit 1.000 € automatisch abgezogen werden.

Eine Steuerersparnis tritt ein, sobald ihr mit euren Ausgaben über die 1.000 € kommt. Zum Beispiel mit einem neuen Laptop, Fachbüchern, Dienstreisen, Fortbildungen etc.
Diese sind natürlich nachzuweisen und die Belege aufzuheben.

Für die Jahre 2020 und 2021 wird eine Homeoffice-Pauschale von EUR 5,00 für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird, eingeführt. Der Abzug ist jedoch auf EUR 600,00 pro Jahr begrenzt. Aufwendungen für Arbeitsmittel und/oder beruflich veranlasste Telefonkosten, Kosten für Monats-/Jahrestickets für öffentliche Verkehrsmittel sind neben der Homeoffice-Pauschale zusätzlich abziehbar. Fahrtkostenpauschalen für Tage des Homeoffice können nicht geltend gemacht werden. Die Arbeitstage im Homeoffice sollten dokumentiert werden.

Zu allen Nachrichten >